Brutto-Netto-Rechner Deutschland

Was vom Bruttogehalt bleibt: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben nach den Werten 2026.

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Jahre
Kirchenmitglied
Weitere Angaben (Krankenkasse, Freibeträge)
Krankenversicherung
%

Voller Satz, Sie tragen die Hälfte. Leer = Durchschnitt 2026 (2,9 %).

€

Basisbeitrag; der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, höchstens 613,22 €.

Automatisch: 0,5 je Kind in Klasse I, 1 je Kind in Klasse II–IV (derzeit 0,0). Der Wert steht in Ihrer Lohnabrechnung (ELStAM).

Ihr Nettogehalt

1.460,30 € / Monat

≈ 17.524 € im Jahr · Abzüge 25,8 %

  • Netto · 74,2 % 1.460,30 €
  • Steuern · 4,2 % 81,91 €
  • Sozialabgaben · 21,6 % 424,79 €

Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 €): Ihre Sozialabgaben werden aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet und sind deshalb niedriger als bei einem regulären Job.

Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt1.967,00 €23.604,00 €
Lohnsteuer − 81,91 € − 982,92 €
Solidaritätszuschlag 0,00 € 0,00 €
Kirchensteuer 0,00 € 0,00 €
Steuern gesamt− 81,91 €− 982,92 €
Krankenversicherung − 170,87 € − 2.050,44 €
Pflegeversicherung − 46,92 € − 563,04 €
Rentenversicherung − 181,61 € − 2.179,32 €
Arbeitslosenversicherung − 25,39 € − 304,68 €
Sozialabgaben gesamt− 424,79 €− 5.097,48 €
Nettogehalt1.460,30 €17.523,60 €

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Steuern: Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Lohnsteuer-Bemessung; Kinderfreibeträge senken Soli und Kirchensteuer.

Sozialabgaben 2026 (Arbeitnehmeranteil): Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 % (Sachsen 2,3 %) plus 0,6 % Zuschlag für Kinderlose ab 23, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.450 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung) im Monat.

Nicht berücksichtigt: Freibeträge aus der Lohnsteuerkarte, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Mehrfachbeschäftigung und das Faktorverfahren.