Brutto-Netto-Rechner Deutschland

Was vom Bruttogehalt bleibt: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben nach den Werten 2026.

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Jahre
Kirchenmitglied
Weitere Angaben (Krankenkasse, Freibeträge)
Krankenversicherung
%

Voller Satz, Sie tragen die Hälfte. Leer = Durchschnitt 2026 (2,9 %).

€

Basisbeitrag; der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, höchstens 613,22 €.

Automatisch: 0,5 je Kind in Klasse I, 1 je Kind in Klasse II–IV (derzeit 0,0). Der Wert steht in Ihrer Lohnabrechnung (ELStAM).

Ihr Nettogehalt

1.376,62 € / Monat

≈ 16.519 € im Jahr · Abzüge 23,7 %

  • Netto · 76,3 % 1.376,62 €
  • Steuern · 2,9 % 53,08 €
  • Sozialabgaben · 20,7 % 374,30 €

Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 €): Ihre Sozialabgaben werden aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet und sind deshalb niedriger als bei einem regulären Job.

Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt1.804,00 €21.648,00 €
Lohnsteuer − 53,08 € − 636,96 €
Solidaritätszuschlag 0,00 € 0,00 €
Kirchensteuer 0,00 € 0,00 €
Steuern gesamt− 53,08 €− 636,96 €
Krankenversicherung − 150,45 € − 1.805,40 €
Pflegeversicherung − 41,60 € − 499,20 €
Rentenversicherung − 159,90 € − 1.918,80 €
Arbeitslosenversicherung − 22,35 € − 268,20 €
Sozialabgaben gesamt− 374,30 €− 4.491,60 €
Nettogehalt1.376,62 €16.519,44 €

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Steuern: Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Lohnsteuer-Bemessung; Kinderfreibeträge senken Soli und Kirchensteuer.

Sozialabgaben 2026 (Arbeitnehmeranteil): Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 % (Sachsen 2,3 %) plus 0,6 % Zuschlag für Kinderlose ab 23, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.450 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung) im Monat.

Nicht berücksichtigt: Freibeträge aus der Lohnsteuerkarte, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Mehrfachbeschäftigung und das Faktorverfahren.