Brutto-Netto-Rechner Deutschland

Was vom Bruttogehalt bleibt: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben nach den Werten 2026.

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Jahre
Kirchenmitglied
Weitere Angaben (Krankenkasse, Freibeträge)
Krankenversicherung
%

Voller Satz, Sie tragen die Hälfte. Leer = Durchschnitt 2026 (2,9 %).

€

Basisbeitrag; der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, höchstens 613,22 €.

Automatisch: 0,5 je Kind in Klasse I, 1 je Kind in Klasse II–IV (derzeit 0,0). Der Wert steht in Ihrer Lohnabrechnung (ELStAM).

Ihr Nettogehalt

1.350,18 € / Monat

≈ 16.202 € im Jahr · Abzüge 23,0 %

  • Netto · 77,0 % 1.350,18 €
  • Steuern · 2,6 % 45,00 €
  • Sozialabgaben · 20,5 % 358,82 €

Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 €): Ihre Sozialabgaben werden aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet und sind deshalb niedriger als bei einem regulären Job.

Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt1.754,00 €21.048,00 €
Lohnsteuer − 45,00 € − 540,00 €
Solidaritätszuschlag 0,00 € 0,00 €
Kirchensteuer 0,00 € 0,00 €
Steuern gesamt− 45,00 €− 540,00 €
Krankenversicherung − 144,18 € − 1.730,16 €
Pflegeversicherung − 39,97 € − 479,64 €
Rentenversicherung − 153,25 € − 1.839,00 €
Arbeitslosenversicherung − 21,42 € − 257,04 €
Sozialabgaben gesamt− 358,82 €− 4.305,84 €
Nettogehalt1.350,18 €16.202,16 €

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Steuern: Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Lohnsteuer-Bemessung; Kinderfreibeträge senken Soli und Kirchensteuer.

Sozialabgaben 2026 (Arbeitnehmeranteil): Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 % (Sachsen 2,3 %) plus 0,6 % Zuschlag für Kinderlose ab 23, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.450 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung) im Monat.

Nicht berücksichtigt: Freibeträge aus der Lohnsteuerkarte, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Mehrfachbeschäftigung und das Faktorverfahren.