Brutto-Netto-Rechner Deutschland

Was vom Bruttogehalt bleibt: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben nach den Werten 2026.

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Jahre
Kirchenmitglied
Weitere Angaben (Krankenkasse, Freibeträge)
Krankenversicherung
%

Voller Satz, Sie tragen die Hälfte. Leer = Durchschnitt 2026 (2,9 %).

€

Basisbeitrag; der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, höchstens 613,22 €.

Automatisch: 0,5 je Kind in Klasse I, 1 je Kind in Klasse II–IV (derzeit 0,0). Der Wert steht in Ihrer Lohnabrechnung (ELStAM).

Ihr Nettogehalt

1.316,97 € / Monat

≈ 15.804 € im Jahr · Abzüge 22,2 %

  • Netto · 77,8 % 1.316,97 €
  • Steuern · 2,1 % 35,41 €
  • Sozialabgaben · 20,1 % 339,62 €

Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 €): Ihre Sozialabgaben werden aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet und sind deshalb niedriger als bei einem regulären Job.

Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt1.692,00 €20.304,00 €
Lohnsteuer − 35,41 € − 424,92 €
Solidaritätszuschlag 0,00 € 0,00 €
Kirchensteuer 0,00 € 0,00 €
Steuern gesamt− 35,41 €− 424,92 €
Krankenversicherung − 136,42 € − 1.637,04 €
Pflegeversicherung − 37,94 € − 455,28 €
Rentenversicherung − 144,99 € − 1.739,88 €
Arbeitslosenversicherung − 20,27 € − 243,24 €
Sozialabgaben gesamt− 339,62 €− 4.075,44 €
Nettogehalt1.316,97 €15.803,64 €

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Steuern: Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Lohnsteuer-Bemessung; Kinderfreibeträge senken Soli und Kirchensteuer.

Sozialabgaben 2026 (Arbeitnehmeranteil): Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 % (Sachsen 2,3 %) plus 0,6 % Zuschlag für Kinderlose ab 23, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.450 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung) im Monat.

Nicht berücksichtigt: Freibeträge aus der Lohnsteuerkarte, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Mehrfachbeschäftigung und das Faktorverfahren.